Kriminalität wird fälschlicherweise oft als ein männliches Phänomen gesehen. Dabei waren im Jahr 2010 laut Polizeilicher Kriminalstatistik 25,4 Prozent aller Tatverdächtigen weiblich. Überhaupt verurteilt werden etwa 16 Prozent aller Frauen. Der Anteil der Frauen, die eine Haftstrafe erhalten, beträgt nur rund 5 Prozent. Frauen begehen im Gegenteil zu Männern nicht so häufig Gewaltdelikte wie Körperverletzung. Bei ihnen sind es vor allem Straftaten aus den Bereichen Betrug oder Drogenmissbrauch. Gewalttaten kommen wenn, dann innerhalb der Familie vor, zum Beispiel die Misshandlung von Kindern oder Tötungen im persönlichen Umfeld.
Da der Prozentsatz der inhaftierten Frauen im Gegensatz zu den inhaftierten Männern so gering ist, liegt es nahe, dass es in Deutschland nur sehr wenige Haftplätze für Frauen gibt. Reine Frauenanstalten gibt es lediglich in Berlin, Frankfurt am Main und Schwäbisch Gmünd. Einige Männergefängnisse beherbergen mittlerweile Frauenabteilungen. Solche Frauenabteilungen gibt es in München, Aichach, Bremen, Vechta, Gelsenkirchen und Kassel. Dass es nur so wenige Justizvollzugsanstalten für Frauen in Deutschland gibt, bringt ein großes Problem mit sich – die Frauen sind meistens sehr weit von ihren Familien entfernt inhaftiert. Vor allem für Mütter mit schulpflichtigen Kindern bedeutet das eine enorme Herausforderung, da sie nur selten mit ihnen Kontakt aufnehmen können. Dadurch können sie nicht normal an der Entwicklung ihrer Kinder teilhaben und auch an der Erziehung nicht mitwirken. Es ist zwar möglich, mit der Familie zu telefonieren, Besuch zu empfangen oder – unter bestimmten Haftumständen – auch einmal zur Familie nach Hause zu fahren. Das gestaltet sich jedoch oftmals schwierig. Jedes Bundesland kann diese Regelungen selbst bestimmen. Steffi Höft und Michaela Krüger, die Protagonistinnen für den Einsteins-Film, sind in der JVA Bremen untergebracht. Die Insassinnen dürfen alle 14 Tage Besuch bekommen, die Besucher müssen das aber zwei Tage vor dem Besuch telefonisch anmelden. Die Besuche in der JVA Bremen dauern 60 Minuten.
Seit vier Jahren von der Mutter getrennt
Steffi Höft hat ihre beiden Kinder während ihrer fast vier Jahre Haftzeit nur sehr selten gesehen. Sie war zwar im offenen Vollzug untergebracht, wodurch sie auch einer Arbeit bei einem Zeitungsverlag nachgehen konnte, aber ihre Kinder leben in Mecklenburg-Vorpommern bei ihrem Vater. Steffi hat aus Rücksicht auf ihre Kinder das Sorgerecht im Jahr 2008 an ihren Ex-Mann abgegeben. Sie hatte daher vor allem telefonischen Kontakt und Briefkontakt mit ihren Kindern. Häufige Fahrten nach Mecklenburg-Vorpommern waren nicht oft drin, da sie sowohl für ihr Haftzimmer Miete bezahlen musste, als auch für ihre Wohnung „draußen“. Nach ihrer Haftentlassung möchte Steffi auf jeden Fall mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen, da sie nun auch wieder öfter nach Mecklenburg-Vorpommern reisen kann.
Michaela Krüger hat vier Kinder, die sie während ihrer fünf Monate im geschlossenen Vollzug ebenfalls nicht oft gesehen hat. Im geschlossenen Vollzug gelten die oben genannten Besuchsregeln. Während unserer Dreharbeiten bekam sie Besuch von der 17-jährigen Jana, ihrer ältesten Tochter. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich die beiden seit zwei Monaten nicht mehr gesehen – es war auch das erste Mal in den zwei Monaten, dass Michaela Krüger überhaupt eines ihrer Kinder sehen konnte. Ansonsten hat sie jeden Tag zuhause angerufen, um mit ihren Kindern zu sprechen. Ähnlich wie im Fall von Steffi Höft leben die Kinder von Michaela Krüger bei ihrem Vater. Wenn sie aus der Haft entlassen wird, will sie unbedingt mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen.
Offener Vollzug als Generalprobe
Im offenen Vollzug ist der Umgang mit ihren Kindern für die Frauen zum Großteil einfacher zu verwirklichen als im geschlossenen Vollzug. Offener Vollzug bedeutet, dass die Insassinnen in einem anderen Gebäude der JVA untergebracht werden, in dem es keine Fenstergitter gibt und in dem die Türen nicht von Vollzugsbeamten verschlossen werden. Die Inhaftierten dürfen sich also verhältnismäßig frei innerhalb der Anstalt bewegen. Im offenen Vollzug haben die Frauen auch die Möglichkeit, außerhalb der Haft einer Arbeit nachzugehen. Nachts müssen sie dann wieder zurück in der JVA sein. Die meisten Wochenenden können sie zuhause bei ihren Familien und somit Kindern verbringen, was im geschlossenen Vollzug überhaupt nicht möglich wäre. Ab und zu können die Frauen auch Urlaub beantragen, sodass sie auch längere Zeit nach Hause fahren dürfen. Um in den offenen Vollzug zu wechseln, müssen die Frauen aber wirklich geeignet sein. Oft stehen sie schon kurz vor ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft und der offene Vollzug ist die „Generalprobe“ vor der Entlassung.
Die Unterbringung in einer Frauenhaftanstalt kann allerdings noch weitere Probleme mit sich bringen als den erschwerten Umgang mit der Familie. Dadurch, dass die Frauen oft im Männervollzug untergebracht sind, herrschen dort überhöhte Sicherheitsstandards, die für die inhaftierten Frauen gar nicht nötig wären. Außerdem befinden sich dort sehr häufig drogenabhängige Frauen und Frauen, die Opfer von Misshandlung geworden sind und somit mit psychischen Erkrankungen zu kämpfen haben. Für die anderen Frauen ist es daher häufig sehr schwer, einen normalen Umgang mit ihren Mitinsassinnen zu pflegen.

